KassensichV 2020 und TSE

Die Umsetzung der Kassensicherungsverordnung stellt in diesem Jahr mit Sicherheit für alle Hotel- und Gastrobetriebe neben Corona die größte Herausforderung dar. Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern haben wir die wesentlichen Informationen von den Seiten des Bundesfinanzministeriums zusammengefasst. Weiterführende Links finden Sie am Ende des Artikels.

Worum geht es beim Kassengesetz?

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 („Kassengesetz“) wurde die Regelung des § 146a AO neu geschaffen. Hiernach müssen elektronische Aufzeichnungssysteme ab dem 1. Januar 2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. So sollen Manipulationen an den digitalen Daten verhindert werden. Auch die nachträglichen Manipulationen dieser Daten sollen künftig vermieden werden. Dies ist möglich durch eine Protokollierung (Festschreibung mit der Folge, dass Änderungen sichtbar sind) der Daten, die zeitgleich mit dem Zeitpunkt der Eingabe der Daten beginnt. Dies erfolgt durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, so dass für jede Transaktion eine Transaktionsnummer vergeben wird, um Lücken in den Aufzeichnungen erkennbar zu machen.

Was sind "elektronische Aufzeichnungssysteme"?

Nr. 2.1.4 des AEAO zu § 146 definiert: „Ein elektronisches Aufzeichnungssystem ist die zur elektronischen Datenverarbeitung eingesetzte Hardware und Software, die elektronische Aufzeichnungen zur Dokumentation von Geschäftsvorfällen und somit Grundaufzeichnungen erstellt“. Damit sind die fraglichen Systeme eindeutig „elektronisches Aufzeichnungssysteme“. Sobald die Systeme in der Lage sind, bare Zahlungsvorgänge zu erfassen und abzuwickeln, fällt der entsprechende Teil der Software – jedoch nicht das gesamte System – unter die Anforderungen des § 146a AO i.V.m. der KassenSichV.

www.bundesfinanzministerium.de

kassensichv.com

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