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Kassenanmeldung für elektronische Kassensysteme inkl. Checkliste

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1. Checkliste vor der Kassenanmeldung

Laden Sie sich die Checkliste herunter und stellen Sie sicher, dass Sie alle darin enthaltenen Daten griffbereit haben.

pvzm kassenanmeldung

2. Download des Zusatzmodul

Laden Sie das Zusatzmodul auf Ihrem Kassen- oder Hotel-PC herunter. und installieren Sie es.

pdf kassenanmeldung

3. Schritt-für-Schritt Anleitung

Fragen zur Nutzung des Zusatzmoduls? Werfen Sie einen Blick in unsere Schritt-für-Schritt Anleitung!

Das wichtigste auf einen Blick!

Um Ihnen die Anmeldung zu erleichtern, haben wir eine Checkliste und ein Zusatzmodul erstellt.

  1. Download der Checkliste: Checkliste vor der Kassenanmeldung (PDF)

  2. Download des Zusatzmodul: Zusatzmodul zur Anmeldung Ihrer Kasse/Hotel bei Elster

  3. Anleitung zum Zusatzmodul: Schritt-für-Schritt Installation und Nutzung des Zusatzmodul (PDF)

Wichtige Eckdaten zur Anmeldung

Wenn Sie Ihre Kassen- oder Hotelsoftware über eines der anderen möglichen Meldesysteme anmelden (Elster-Website, DATEV Unternehmen online, etc.). Dann finden Sie nachfolgend die wichtigsten Eckdaten zur Provendis Gastrokasse und Hotelsoftware.

  • Provendis Gastrokasse

    • Art des Kassensystems (eAs): Computergestützte/PC-Kassensysteme
    • Software: Provendis Gastrokasse
    • Version: 3.9
    • Art der TSE: USB TSE
    • TSE Hersteller: Swissbit
    • BSI – ID der TSE: 0362-2019
    • Seriennr. der TSE: Auf jedem RE-Bon zufinden (Ab Version 3.9.76)
  • Provendis Hotelsoftware

    • Art des Kassensystems (eAs): Computergestützte/PC-Kassensysteme
    • Software: Provendis Hotelsoftware
    • Version: 2.2
    • Art der TSE: Cloud TSE
    • TSE Hersteller: Deutsche Fiskal / D-Trust
    • BSI – ID der TSE: 0524-2024
    • Seriennr. der TSE: In der Hotelsoftware „Konfiguration“ -> „TSE“ zu finden

Was ist die Kassenanmeldepflicht und ab wann gilt sie?

Die Kassenanmeldepflicht bezieht sich auf die gesetzliche Verpflichtung in Deutschland, elektronische Registrierkassen oder Kassensysteme beim Finanzamt anzumelden. Diese Regelung wurde mit dem Kassengesetz 2020 eingeführt und soll Manipulationen an Kassenaufzeichnungen verhindern. 

Auf Grund von technischen Verzögerungen in der Bereitstellung einer geeigneten Meldeform, wurde die Pflicht zur Anmeldung von Kassensystemen bis 2025 ausgesetzt. 

Wer ist betroffen? Bis wann muss gemeldet werden?

Fristen für die Meldung

  • Vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte Systeme müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden
  • Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte Systeme müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden
  • Die Außerbetriebnahme eines Systems muss innerhalb eines Monats gemeldet werden

Was ist von der Meldepflicht betroffen?

  • Betroffen sind alle Geräte die als Kassensystem behandelt werden und mit einer TSE ausgestattet sind.
    In unserem Falle betrifft dies alle Kassen-PCs auf denen die „Provendis Gastrokasse“ und „Provendis Hotelsoftware“ installiert sind und diese noch aktiv genutzt werden.
  • Die Mitteilungspflicht besteht sowohl für angeschaffte als auch für gemietete und geleaste Systeme.


Mehrere Kassen und Betriebsstätte:

  • Jede Kasse ist immer nur einem Betrieb zuzuordnen.
  • Sind in einem Betrieb mehrere Kassen vorhanden, so muss die Meldung gesammelt für alle Kassen erfolgen. (nicht einzeln!)

Zusatzmodul Kassenanmeldung

Im Rahmen der Meldepflicht haben wir ein neues, kostenloses Zusatzmodul zu unserer Kassensoftware hinzugefügt.

Mit einem Klick können Sie die Daten Ihrer Aufzeichnungssysteme, aus der Provendis Gastrokasse und Provendis Hotelsoftware, importieren und an einem einzigen Ort verwalten.

Sobald Sie die alle notwendigen Angaben in der Software hinterlegt haben, können Sie diese, unter Verwendung Ihres ELSTER-Zertifikats, direkt an Ihr zuständiges Finanzamt übermitteln.

Zur Nutzung der Import-Funktion benötigen Sie Zugriff auf die jeweilige Datenbank der Provendis Gastrokasse und Provendis Hotelsoftware. TIPP: Installieren Sie das Zusatzmodul entweder auf Ihrem Kassen- oder Rezeptions-PC.

Jetzt Zusatzmodul herunterladen: Download des Zusatzmoduls
Anleitung zum Zusatzmodul: Anleitung Anmeldung elektronischer Aufzeichnungssysteme (PDF)

Allgemeine Informationen zum Betrieb von Kassensystemen in Deutschland

  1. Meldepflicht beim Finanzamt:

    • Unternehmer müssen ihr Kassensystem innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme beim Finanzamt melden.
    • Dies geschieht über das ELSTER-Portal der Finanzverwaltung.
    • Gemeldet werden müssen unter anderem Hersteller, Typ und Seriennummer der Kasse.

  2. Technische Sicherheitseinrichtung (TSE):

    • Jede elektronische Kasse muss mit einer zertifizierten TSE ausgestattet sein, die alle Kassenvorgänge manipulationssicher speichert.
    • Die TSE protokolliert alle Transaktionen und speichert sie in einem unveränderbaren Format.

  3. Belegausgabepflicht:

    • Seit dem 1. Januar 2020 müssen Unternehmen ihren Kunden für jede Transaktion einen Beleg ausstellen (digital oder in Papierform).

  4. Kassennachschau:

    • Das Finanzamt kann unangekündigt eine Kassennachschau durchführen, um die korrekte Nutzung der Kasse zu überprüfen.

  5. Ausnahmen:

    • Unternehmen, die ihre Einnahmen ausschließlich per offener Ladenkasse (z. B. handschriftliche Aufzeichnungen) dokumentieren, sind von der Kassenpflicht ausgenommen.
    • Kleinunternehmer ohne elektronische Kassensysteme können weiterhin ohne Anmeldung arbeiten.

Die Einführung der Kassenanmeldepflicht dient vor allem dazu, Steuerhinterziehung durch manipulierte Kassenaufzeichnungen zu verhindern und die Transparenz im bargeldintensiven Handel zu erhöhen.

Welche Daten werden benötigt?

Die zu übermittelnden Daten unterteilen sich in 2 Bereiche:

  • Angaben zum elektronischen Aufzeichnungssystem (eAs):

    • Art des eAs 
    • Software des eAs
    • Name und Seriennummer des eAs
    • Hersteller und Modellbezeichnung
    • Anschaffung und Inbetriebnahme des eAs (Datum)
  • Angaben zur Technische Sicherheitseinrichtung (TSE):

    • BSI-ID der TSE (9-stellig) 
    • Seriennummer der TSE (64-stellig)
    • Inbetriebnahme der TSE (Datum)

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