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Kassenanmeldung für elektronische Kassensysteme

Was ist die Kassenanmeldepflicht und ab wann gilt sie?

Die Kassenanmeldepflicht bezieht sich auf die gesetzliche Verpflichtung in Deutschland, elektronische Registrierkassen oder Kassensysteme beim Finanzamt anzumelden. Diese Regelung wurde mit dem Kassengesetz 2020 eingeführt und soll Manipulationen an Kassenaufzeichnungen verhindern. 

Auf Grund von technischen Verzögerungen in der Bereitstellung einer geeigneten Meldeform, wurde die Pflicht zur Anmeldung von Kassensystemen bis 2025 ausgesetzt. Seitdem 01.01.2025 kann die elektronische Übermittlung der Kassendaten zur Anmeldung bei Elster-Online erfolgen und muss für bestehende Kassensysteme bis spätestens 01.07.2025 erfolgt sein.

Wichtige Punkte zur Kassenanmeldepflicht:

  1. Meldepflicht beim Finanzamt:

    • Unternehmer müssen ihr Kassensystem innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme beim Finanzamt melden.
    • Dies geschieht über das ELSTER-Portal der Finanzverwaltung.
    • Gemeldet werden müssen unter anderem Hersteller, Typ und Seriennummer der Kasse.

  2. Technische Sicherheitseinrichtung (TSE):

    • Jede elektronische Kasse muss mit einer zertifizierten TSE ausgestattet sein, die alle Kassenvorgänge manipulationssicher speichert.
    • Die TSE protokolliert alle Transaktionen und speichert sie in einem unveränderbaren Format.

  3. Belegausgabepflicht:

    • Seit dem 1. Januar 2020 müssen Unternehmen ihren Kunden für jede Transaktion einen Beleg ausstellen (digital oder in Papierform).

  4. Kassennachschau:

    • Das Finanzamt kann unangekündigt eine Kassennachschau durchführen, um die korrekte Nutzung der Kasse zu überprüfen.

  5. Ausnahmen:

    • Unternehmen, die ihre Einnahmen ausschließlich per offener Ladenkasse (z. B. handschriftliche Aufzeichnungen) dokumentieren, sind von der Kassenpflicht ausgenommen.
    • Kleinunternehmer ohne elektronische Kassensysteme können weiterhin ohne Anmeldung arbeiten.

Die Einführung der Kassenanmeldepflicht dient vor allem dazu, Steuerhinterziehung durch manipulierte Kassenaufzeichnungen zu verhindern und die Transparenz im bargeldintensiven Handel zu erhöhen.

Welche Daten werden benötigt?

Die zu übermittelnden Daten unterteilen sich in 2 Bereiche:

  • Angaben zum elektronischen Aufzeichnungssystem (eAs):

    • Art des eAs 
    • Software des eAs
    • Name und Seriennummer des eAs
    • Hersteller und Modellbezeichnung
    • Anschaffung und Inbetriebnahme des eAs (Datum)

  • Angaben zur Technische Sicherheitseinrichtung (TSE):

    • BSI-ID der TSE (9-stellig)
    • Seriennummer der TSE (64-stellig)
    • Inbetriebnahme der TSE (Datum)

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