Was ist eine TSE Kasse?
Mit der Einführung der Kassensicherungsverordnung in Deutschland am 01.01.2020 soll eine einheitlichere Struktur beim Erfassen und Speichern der Daten in den verschiedenen Kassensystemen erreicht werden. Zu diesem Zweck ist es verpflichtend eine solche Kasse mit einer sogenannten „technischen Sicherheitseinrichtung“ (kurz: „TSE“) auszustatten.
Die TSE dient der Erfassung aller buchungsrelevanter Daten die zu einem entsprechenden Umsatz führen können.
Diese Daten werden unveränderlich auf der TSE gespeichert und sind somit vor Manipulationen geschützt. Gleichzeitig dient Sie als prüfungsrelevantes Auswertungsmedium im Rahmen einer Finanzamtsprüfung.
Was für eine Übergangsfrist endet am 31.12.2022?
Die Übergangsfrist, welche zum Ende diesen Jahres ausläuft, bezieht sich auf alle Kassensysteme, welche nach dem 25.11.2010 und vor dem 01.01.2020 gekauft wurden, allerdings auf Grund Ihrer Bauart nicht mit einer technischen Sicherheitseinrichtung aufrüstbar sind.
Kassen, welche hier von betroffen sind, dürfen in Deutschland nur noch bis zum Ende des Jahres 2022 gewerblich genutzt werden. Zum Jahreswechsel müssen diese Systeme gegen eine neue Kasse, welche mit einer TSE aufrüstbar ist, ausgetauscht werden, um ein gesetzeskonformes weiterarbeiten gewährleisten zu können.
Was muss ich jetzt tun?
Sollten Sie bereits Kunde von Provendis Software sein und innerhalb der letzten zwei Jahre eine TSE inkl. dem dazugehörigen Update erworben haben, müssen Sie sich um nichts weiter kümmern. Wir versuchen Sie stehts mit allen Informationen rundum anstehende Änderungen auf dem Laufenden zu halten und teilen Ihnen mit, wann und welche Änderungen an Ihrer Kasse notwendig sind.
Für den Fall, dass Sie seitdem 01.01.2020 noch keine TSE erworben haben oder noch immer mit einer älteren Version der Provendis Gastrokasse (vor Version 3.9.50) arbeiten, sollten Sie sich bitte kurzfristig mit unserem Support-Team auseinandersetzen.
Hierfür reicht eine kurze E-Mail an info@provendis-software.de oder Sie können uns telefonisch unter der 03445 / 71 38 77 kontaktieren. Gerne erklären wir Ihnen das weitere Vorgehen und was Sie zur Umsetzung der KassenSichV 2020 benötigen, um finanzamtkonform arbeiten zu können.
Sollten Sie kein Kunde von Provendis Software sein, so wenden Sie sich in erster Linie an Ihren jeweiligen Software-Hersteller oder zuständigen IT-Dienstleister, um zu erfahren, ob Ihre Kassensoftware bereits den notwendigen Anforderungen entspricht und wenn nicht, was Sie als nächstes tun müssen.
Gastronomie Kassenlösung von Provendis Software
Sollten Sie aktuell auf der Suche nach einer alternativen Kassenlösung sein, ob nun im Rahmen der Gesetzesänderungen oder ganz allgemein, so können Sie sich gerne auf unseren Seite über die Provendis Gastrokasse informieren.
Navigieren Sie einfach über das obige Hauptmenü zu dem Punkt „Gastrokasse“ oder klicken Sie auf den nachfolgenden Link, um mehr über das Kassensystem zu erfahren. Provendis Gastrokasse – Die einfache, alternative Kassensoftware
Schauen Sie auch gerne in unserem Online-Shop vorbei unter www.provendis-shop.de/gastrokasse oder wenden Sie sich für eine direkte Beratung telefonisch an uns über unseren Telefon-Support 03445 / 71 38 77.