In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie in den Programmen Provendis Gastrokasse und Provendis Hotel die Mehrwertsteuersätze umstellen.
Wichtig: dieser Artikel stellt keine steuerliche Beratung dar. Bei Fragen zur Vorgehensweise in steuerrelevanten Aufgaben wenden Sie sich immer an Ihren Steuerberater. Provendis Software übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.
Grundlage zur Umstellung der Mehrwertsteuer
Der Bundestag hat eine Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen im gastronomischen Bereich auf 7% beschlossen – und zwar dauerhaft.
Die Änderung gilt ab dem 01.01.2026 und betrifft alle In-Haus verzehrte Speisen, so dass sich diese nicht weiter von Angeboten zum Mitnehmen unterscheiden. Für Getränke aller Art gilt auch weiterhin die 19% Regelung, In-Haus wie Außer-Haus.
Anleitung zur Umstellung in der Gastrokasse
Die Umstellung der Mehrwertsteuer in der Provendis Gastrokasse ist schnell und leicht erledigt. Folgen Sie hierfür einfach den Schritten in der nachfolgenden, bebilderten PDF Anleitung:
Anleitung zur Umstellung der Mehrwertsteuer für die Gastrokasse
Innerhalb der Anleitung zeigen wir Ihnen 3 Möglichkeiten zur Anpassung der Mehrwertsteuersätze. In der Praxis hat sich die Methode 1 als einfachste und schnellste Lösung zur Umstellung bewehrt gemacht.
Anleitung zur Umstellung in der Hotelsoftware
Die nachträglich beschlossenen Änderungen bei der Umsatzsteuer in der Gastronomie werden wir mit der nächsten Version von Provendis Hotel umsetzen, sodass nur noch eine Buchung erforderlich ist.
Bis dahin möchten wir Ihnen drei mögliche Vorgehensweisen zur Abrechnung der Umsatzsteuer beim Frühstück vorstellen. Bitte klären Sie diese Varianten vor der Nutzung unbedingt mit Ihrem Steuerberater ab:
Variante 1:
Ändern Sie bitte den Beschriftungstext von „Frühstück“ in „Frühstücksgetränke“ und verwenden Sie den Steuersatz „allgemein“ (19 %).
Für die Zimmerbeschreibung (mit 7 % Steuersatz) schlagen wir vor, den Text – z. B. „Doppelzimmer“ – in „Doppelzimmer mit Frühstück“ zu ändern und den Preis um den Speisenanteil des Frühstücks zu erhöhen.
Variante 2:
Ändern Sie den Text von „Frühstück“ in „Frühstücksgetränke“ und wählen Sie den Steuersatz „allgemein“ (19 %). Fügen Sie zusätzlich eine Leistung „Frühstücksspeisen“ mit ermäßigtem Steuersatz (7 %) an und buchen Sie diese manuell in der gleichen Anzahl wie die „Frühstücksgetränke“.
Variante 3:
Ändern Sie den Text von „Frühstück“ in „Frühstücksspeisen“ und wählen Sie den Steuersatz „ermäßigt“ (7 %). Fügen Sie in der Beschreibung hinzu, dass die Frühstücksgetränke kostenfrei gestellt werden, sodass steuerlich kein Verkauf vorliegt und keine Umsatzsteuer hierfür anfällt.
Die Variante 2 wirft zwar die wenigsten steuerlichen Fragen auf, erfordert jedoch den höchsten manuellen Aufwand. Die geplante Softwareaktualisierung wird diese Herausforderung wie erwähnt bald lösen.